Diya: das Blutgeld
Eine Ausgleichszahlung an die Hinterbliebenen. Sie steht als Alternative zur Vergeltung.
Diya bezeichnet die Ausgleichszahlung an die Angehörigen eines Getöteten oder Verletzten. Sie steht im islamischen Strafrecht neben der Vergeltung, qisas, und die Hinterbliebenen können zwischen beidem wählen oder ganz verzichten.
Woher das Wort kommt
Diya kommt von wada, entschädigen oder Blutgeld zahlen. Im Deutschen ist die Übersetzung Blutgeld verbreitet, aber irreführend: Es geht nicht um den Kauf eines Lebens, sondern um einen Ausgleich für die Hinterbliebenen, die oft ihren Versorger verloren haben.
Im Alltag
Die Systematik ist dreistufig. Bei vorsätzlicher Tötung steht den Angehörigen die Vergeltung zu. Sie können stattdessen die Diya annehmen. Und sie können vollständig verzichten, was der Quran als das Bessere bezeichnet: Wer verzichtet und Frieden stiftet, dessen Lohn liegt bei Allah.
Bei fahrlässiger Tötung entfällt die Vergeltung von vornherein. Es bleibt die Diya, dazu eine Sühne in Form von Freilassung oder Fasten.
Bemerkenswert ist, wer zahlt. Klassisch trägt die Diya bei Fahrlässigkeit nicht der Täter allein, sondern seine Verwandtschaftsgruppe, die aqila. Das ist im Kern eine Haftpflichtversicherung durch Verwandtschaft, und mehrere zeitgenössische Gelehrte verweisen darauf, wenn sie die Zulässigkeit von Versicherungsmodellen begründen.
In Deutschland hat das keine unmittelbare Anwendung. Das Strafrecht ist staatlich, und eine private Vereinbarung ersetzt kein Urteil. Der Gedanke des Ausgleichs findet sich im Täter-Opfer-Ausgleich wieder.
Nicht zu verwechseln mit
Der Kaffara. Diese ist eine Sühne gegenüber Allah, die Diya ein Ausgleich gegenüber Menschen. Bei fahrlässiger Tötung fallen beide an.
Häufige Fragen
Kann man sich freikaufen? Nein. Die Wahl liegt bei den Hinterbliebenen, nicht beim Täter. Er kann die Diya anbieten, aber nicht erzwingen.
Wie hoch ist sie? Klassisch hundert Kamele oder deren Gegenwert. Die Umrechnung ist unter Gelehrten und in den Ländern unterschiedlich.
Gilt das auch bei Verletzungen? Ja, mit abgestuften Sätzen für einzelne Körperteile. Auch hier bleibt der Verzicht möglich.
Quellen
- Die Wahl zwischen Vergeltung, Ausgleich und Verzicht: Quran, Sure 2, Vers 178, und Sure 5, Vers 45, wonach der Verzicht als Sühne gilt.
- Die Regelung für die fahrlässige Tötung samt Sühne: Quran, Sure 4, Vers 92.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.