Fard, Sunnah, Makruh, Haram: die fünf Einstufungen
Fünf Stufen von Pflicht bis verboten. Die meisten Dinge liegen in der Mitte.
Das Fiqh ordnet jede Handlung einer von fünf Stufen zu. Wer sie kennt, versteht die meisten Antworten auf religiöse Fragen — und merkt, wie oft im Alltag nur zwischen erlaubt und verboten unterschieden wird, obwohl es fünf Möglichkeiten gibt.
Die fünf Stufen
- Fard oder wadschib — Pflicht. Wer sie tut, wird belohnt; wer sie ohne Grund lässt, versündigt sich. Beispiel: das Pflichtgebet.
- Mandub oder sunnah — empfohlen. Wer sie tut, wird belohnt; wer sie lässt, wird nicht getadelt. Beispiel: der Miswak.
- Mubah — erlaubt und wertneutral. Weder Lohn noch Tadel. Hierunter fällt der weitaus größte Teil des Lebens.
- Makruh — unerwünscht. Wer es lässt, wird belohnt; wer es tut, wird nicht bestraft.
- Haram — verboten. Wer es lässt, wird belohnt; wer es tut, versündigt sich.
Im Alltag
Der praktische Punkt liegt in der Mitte. Der Grundsatz lautet: In Angelegenheiten außerhalb des Gottesdienstes ist erlaubt, was nicht untersagt wurde. Essen, Berufe, Kleidung, Technik, Freizeit — all das ist zunächst mubah, bis ein Grund dagegen spricht.
Die hanafitische Schule unterscheidet zusätzlich zwischen fard und wadschib: fard für das durch einen eindeutigen Beleg Feststehende, wadschib für das etwas schwächer Belegte. Die übrigen Schulen behandeln beides gleich. Ebenso wird makruh teils in zwei Stufen unterteilt.
Zwischen den Stufen liegt das Zweifelhafte, über das die Überlieferung sagt: Das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar, und dazwischen liegen zweifelhafte Dinge; wer sie meidet, bewahrt seine Religion. Siehe Wara.
Nicht zu verwechseln mit
Einer Zweiteilung in erlaubt und verboten. Wer alles in diese zwei Fächer sortiert, macht aus Empfehlungen Pflichten und aus Unerwünschtem Verbotenes.
Häufige Fragen
Was ist Fard kifaya? Eine Pflicht der Gemeinschaft: Erfüllt sie jemand, ist sie für alle erfüllt. Siehe Fard ain und Fard kifaya.
Warum urteilen Gelehrte unterschiedlich? Weil die Einstufung eine Ableitung ist; siehe Rechtsschulen.
Gilt das auch in einer Notlage? Nein, dann greifen eigene Regeln; siehe Darura.
Quellen
- „Das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar", überliefert von an-Numan ibn Baschir: Sahih al-Bukhari 52.
- „Allah will für euch Erleichterung und will für euch nicht Erschwernis": Quran, Sure 2, Vers 185.
- Zur Vertiefung: Jurisprudence, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Fiqh, Halal und Haram, Rukhsa und Azima.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.