Hiba: die Schenkung
Die Schenkung zu Lebzeiten. Bei Kindern gilt: alle gleich, sonst nimm sie zurück.
Die Hiba ist die Schenkung zu Lebzeiten: die unentgeltliche Übertragung von Eigentum ohne Gegenleistung. Sie wird wirksam mit der Übergabe und ist, anders als die Wasiyyah, nicht auf ein Drittel begrenzt.
Woher das Wort kommt
Hiba kommt von wahaba, geben oder schenken. Dieselbe Wurzel steckt in al-Wahhab, dem Allgebenden, einem der Namen Allahs, und in Namen wie Abdulwahhab.
Im Alltag
Der bekannteste Grundsatz dazu betrifft die Kinder. Als ein Mann seinen Sohn zum Propheten brachte und erklärte, er habe ihm etwas geschenkt, fragte dieser, ob er allen seinen Kindern dasselbe gegeben habe. Als der Mann verneinte, wies er ihn an, die Schenkung zurückzunehmen.
Das ist mehr als eine Höflichkeitsregel. Ungleiche Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten sind einer der häufigsten Gründe für Familienstreit nach einem Todesfall, weil sie faktisch das Erbrecht umgehen.
Praktisch heißt das für deutsche Familien: Wer einem Kind beim Hauskauf hilft, sollte das entweder allen ermöglichen oder es offen als Vorschuss auf den Erbteil kennzeichnen. Der deutsche Begriff dafür ist die Ausgleichung, und sie lässt sich schriftlich festhalten.
Nicht zu verwechseln mit
Der Sadaqah. Diese wird um Allahs willen an Bedürftige gegeben. Die Hiba kann an jeden gehen, auch an Wohlhabende, und dient oft der Zuneigung.
Häufige Fragen
Darf man eine Schenkung zurücknehmen? Grundsätzlich nicht. Überliefert ist ein deutliches Bild dazu. Die Ausnahme ist die Schenkung des Vaters an sein Kind, und der oben genannte Fall der Ungleichbehandlung.
Muss man Söhne und Töchter gleich beschenken? Die Mehrheit sagt ja, bei der Schenkung zu Lebzeiten gilt Gleichheit. Die Quoten des Erbrechts betreffen den Nachlass, nicht Geschenke.
Wann ist sie wirksam? Mit der Übergabe. Ein bloßes Versprechen ist nach überwiegender Auffassung noch keine vollzogene Schenkung.
Quellen
- Die Anweisung, die Schenkung zurückzunehmen, weil nicht alle Kinder gleich bedacht wurden, überliefert von an-Numan ibn Baschir: Sahih al-Bukhari 2586.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.