Salam und Istisna: Kauf auf Vorauszahlung
Zwei geregelte Ausnahmen: Zahlung im Voraus für spätere Lieferung, und der Werkvertrag.
Beim Salam zahlt der Käufer den vollen Preis sofort und erhält die Ware zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt. Beim Istisna gibt jemand die Herstellung einer Sache in Auftrag. Beides sind geregelte Ausnahmen vom Grundsatz, dass man nur verkaufen kann, was man hat.
Woher die Namen kommen
Salam kommt von aslama, übergeben oder vorstrecken. Istisna kommt von sanaa, herstellen, und heißt wörtlich: um Herstellung bitten.
Im Alltag
Der Salam entstand aus einem praktischen Bedürfnis. Als der Prophet nach Medina kam, zahlten die Leute den Preis für Datteln im Voraus, die erst in zwei oder drei Jahren geliefert werden sollten. Er ließ das zu, verlangte aber Bestimmtheit: Wer im Voraus zahlt, tue es für ein bekanntes Maß, ein bekanntes Gewicht und einen bekannten Termin.
Für den Bauern ist das die Lösung eines echten Problems: Er braucht Geld für Saatgut, bevor er ernten kann. Statt ein verzinstes Darlehen aufzunehmen, verkauft er seine künftige Ernte.
Der Istisna liegt daneben und betrifft alles, was erst hergestellt werden muss: ein Möbelstück, ein Haus, eine Maschine. Anders als beim Salam muss hier nicht vollständig vorausgezahlt werden, Raten sind üblich. In der islamischen Finanzwirtschaft ist er die Grundlage für Bau- und Projektfinanzierung.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Verkauf einer Sache, die man nicht besitzt. Der Unterschied liegt in der Bestimmtheit: Beim Salam sind Art, Menge, Güte und Termin genau festgelegt, weshalb der Einwand des Gharar entfällt.
Häufige Fragen
Muss der Preis vollständig im Voraus gezahlt werden? Beim Salam nach überwiegender Auffassung ja, sonst wäre es ein Tausch von Schuld gegen Schuld. Beim Istisna nicht.
Was, wenn nicht geliefert werden kann? Dann wird der Preis zurückgezahlt oder eine Ersatzlieferung vereinbart. Ein Aufschlag für die Verzögerung wäre Riba.
Gilt das auch für Dienstleistungen? Für Arbeitsleistungen greift die Ijara. Der Istisna betrifft die Herstellung einer Sache.
Quellen
- Die Zulassung der Vorauszahlung mit der Auflage von bekanntem Maß, Gewicht und Termin, überliefert von Ibn Abbas: Sahih al-Bukhari 2240.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.