Istibdal: der Tausch eines Waqf
Die anerkannte Ausnahme vom Verkaufsverbot: Ein Waqf darf gegen etwas Gleichwertiges getauscht werden.
Istibdal bezeichnet den Tausch eines Waqf gegen einen anderen Vermögenswert. Er ist die anerkannte Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Waqf unverkäuflich ist, und an enge Bedingungen geknüpft.
Woher das Wort kommt
Istibdal kommt von badalabadal, dem Ersatz.
Im Alltag
Der Anlass ist meist derselbe: Ein Stiftungsobjekt wirft nichts mehr ab. Der Laden steht leer, das Feld liegt außerhalb der Bewässerung, das Gebäude ist unbewohnbar. Der Zweck der Stiftung, nämlich dauerhaften Ertrag zu liefern, ist damit nicht mehr erfüllt.
In diesem Fall erlaubt die Rechtswissenschaft, das Objekt gegen ein anderes gleichwertiges zu tauschen oder es zu verkaufen und vom Erlös ein neues zu erwerben. Der Waqf-Charakter geht dabei auf das neue Objekt über.
Die Bedingungen sind streng, weil die Gefahr auf der Hand liegt: Über den Umweg des Tausches ließe sich sonst jeder Waqf zu Geld machen. Verlangt werden deshalb üblicherweise ein tatsächlicher Nutzenverlust, ein angemessener Gegenwert, die Zustimmung des Richters und die unverzügliche Wiederanlage.
Die Rechtsschulen gehen dabei unterschiedlich weit. Die hanbalitische und die hanafitische Schule lassen den Tausch unter Bedingungen zu, die schafiitische ist deutlich zurückhaltender, besonders bei Moscheen.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Verkauf. Beim Istibdal bleibt der Wert gebunden und wechselt nur die Form. Ein Verkauf ohne Wiederanlage wäre die Auflösung des Waqf.
Häufige Fragen
Darf eine Moschee getauscht werden? Hier ist die Zurückhaltung am größten. Ein Teil der Gelehrten lässt es zu, wenn die Gemeinde weggezogen ist und das Gebäude nicht mehr genutzt wird, ein Teil lehnt es grundsätzlich ab.
Wer entscheidet darüber? Klassisch der Richter, nicht der Verwalter allein. Genau darin liegt der Schutz.
Gibt es das in Deutschland? Als Waqf-Recht nicht. Für Stiftungen nach deutschem Recht gelten eigene Regeln zur Umschichtung, über die die Stiftungsaufsicht wacht.
Quellen
- Zur Grundlage des Waqf und zur Unveräußerlichkeit des Stiftungsguts: Sahih al-Bukhari 2737.
Verwandte Begriffe: Waqf, Immobilien-Waqf, Waqf-Arten.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.