commonsplace BLOG

Madrasa: die Lehrstätte

Schlicht: eine Schule. Das Wort trägt im Deutschen mehr Bedeutung, als es im Arabischen hat.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Madrasa heißt schlicht Schule oder Lehrstätte. Im Arabischen bezeichnet das Wort bis heute jede Schule, auch die staatliche Grundschule. Historisch steht es für die Einrichtung, an der islamische Wissenschaften gelehrt wurden.

Woher das Wort kommt

Madrasa kommt von darasadars, der Unterrichtsstunde, und in mudarris, dem Lehrer.

Im Alltag

Die klassische Madrasa war typischerweise ein Waqf: Ein Stifter gab Gebäude und Ertragsvermögen, aus dessen Einnahmen Lehrer bezahlt und Studenten versorgt wurden. Unterricht, Unterkunft und oft auch Verpflegung waren für die Studierenden kostenlos. Gelehrt wurden Quranwissenschaften, Hadith, Recht, dazu Sprache, Logik und je nach Haus auch Medizin und Mathematik.

Berühmte Beispiele sind die Nizamiyya in Bagdad, die al-Qarawiyyin in Fes und die al-Azhar in Kairo, die seit über tausend Jahren durchgehend lehrt.

In Deutschland begegnet das Wort meist im Zusammenhang mit dem Wochenendunterricht in Moscheegemeinden, den viele Kinder besuchen. Dieser Unterricht ist keine staatlich anerkannte Schule und ersetzt keinen Schulbesuch, sondern findet daneben statt.

Nicht zu verwechseln mit

Der Zawiya. Diese ist auf geistliche Begleitung und Gemeinschaft angelegt, die Madrasa auf Unterricht.

Häufige Fragen

Ist eine Madrasa dasselbe wie eine Koranschule? Im deutschen Sprachgebrauch werden beide oft gleichgesetzt. Die klassische Madrasa lehrte deutlich mehr als das Auswendiglernen des Quran.

Wer bezahlte den Unterricht? In der Regel eine Stiftung. Das kostenfreie Studium war über Jahrhunderte der Normalfall.

Gibt es das heute in Deutschland? Islamische Theologie wird an mehreren staatlichen Universitäten gelehrt, unter anderem in Osnabrück, Münster, Tübingen, Frankfurt und Erlangen-Nürnberg.

Quellen

  • Zum Rang des Wissens und der Lernenden: Quran, Sure 58, Vers 11, und Sure 20, Vers 114.
  • Zur Grundlage des Stiftungswesens, das die Madrasa trug: Sahih al-Bukhari 2737.

Verwandte Begriffe: Waqf, Zawiya, Moscheen in Deutschland.

Beitrag teilen:
KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Salam und Istisna
Zwei geregelte Ausnahmen: Zahlung im Voraus für spätere Lieferung, und der Werkvertrag.
Chiyar
Das Recht, von einem Kauf zurückzutreten. Es gibt es in mehreren Formen.
Bay
Die Grundform aller Geschäfte. Erlaubt ist sie ausdrücklich, im Gegensatz zum Zins.

Bleib Teil der Community

Neue Beiträge, Projekte und Geschichten aus der deutsch-muslimischen Community – direkt in dein Postfach. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit dem Abonnieren stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick.