Mufti und Qadi
Der eine gibt Auskunft, der andere entscheidet. Nur eines davon bindet.
Ein Mufti erteilt Rechtsauskünfte, ein Qadi fällt Urteile. Der Unterschied ist grundlegend: Die Auskunft informiert, das Urteil entscheidet einen Streit verbindlich.
Woher die Wörter kommen
Mufti kommt von afta, Auskunft geben — dieselbe Wurzel wie Fatwa. Qadi kommt von qada, entscheiden oder vollenden; dasselbe Wort bezeichnet das Nachholen versäumter Pflichten.
Im Alltag
Die klassische Aufteilung: Der Mufti antwortet auf eine Frage, die ihm gestellt wird, allgemein und ohne Zwang. Der Qadi hört zwei Parteien, prüft Beweise und entscheidet; sein Spruch wird durchgesetzt.
Daraus folgt eine unterschiedliche Verantwortung. Ein Mufti kann sich auf die Angaben des Fragenden verlassen — sind sie falsch, geht das zu dessen Lasten. Ein Qadi muss den Sachverhalt selbst feststellen.
Überliefert ist zum Richteramt ein Satz, der beide betrifft: Wenn ein Richter urteilt und sich anstrengt und trifft das Richtige, hat er zwei Belohnungen; strengt er sich an und irrt, hat er eine. Der ehrliche Irrtum wird also nicht bestraft — was zugleich heißt, dass ein Urteil menschlich bleibt.
In Deutschland gibt es beides in dieser Form nicht. Es gibt kein Amt eines Muftis und keine islamischen Gerichte; verbindlich entscheidet die deutsche Justiz. Was es gibt: Imame und Gelehrte, die Auskünfte erteilen, und Vermittlung in Streitfällen — Letzteres ohne rechtliche Wirkung, es sei denn, die Beteiligten schließen daraus einen wirksamen Vergleich nach deutschem Recht.
Nicht zu verwechseln mit
Einer Instanz mit Entscheidungsgewalt über Gläubige. Auch der Großmufti eines Landes erteilt Auskünfte, keine Befehle.
Häufige Fragen
Wer darf eine Fatwa geben? Wer die Voraussetzungen des Idschtihad erfüllt. Bekanntheit genügt nicht.
Gibt es Scharia-Gerichte in Deutschland? Nein. Schlichtung durch Imame ist Vermittlung ohne rechtliche Wirkung.
Was ist ein Großmufti? Ein staatlich eingesetztes Amt in manchen Ländern; es hat keine Zuständigkeit über deren Grenzen hinaus.
Quellen
- Der Richter mit zwei oder einer Belohnung, überliefert von Amr ibn al-As: Sahih al-Bukhari 7352.
- „Sie fragen dich um Auskunft": Quran, Sure 4, Vers 176.
- Zur Vertiefung: Jurisprudence, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.