Taghut: das Übermaß
Was über sein Maß hinausgeht. Ein Begriff, der oft politisch missbraucht wird.
Taghut bezeichnet im Quran alles, was sein Maß überschreitet und an die Stelle Allahs gesetzt wird: ein Götze, eine Macht, ein Mensch, dem zugeschrieben wird, was allein Allah zusteht. Der Begriff wird in der Gegenwart häufig politisch missbraucht.
Woher das Wort kommt
Taghut kommt von tagha, das Maß überschreiten. Dieselbe Wurzel steht im Quran für die Flut, die über die Ufer trat, und für Pharao, der über die Grenze ging. Es geht also um Überschreitung, nicht um Herrschaft an sich.
Im Alltag
Die bekannteste Stelle steht im Vers, in dem es kein Zwingen in der Religion gibt: Wer den Taghut verwirft und an Allah glaubt, hat sich am festesten Halt festgehalten. Bemerkenswert ist die Reihenfolge. Erst kommt das Verwerfen, dann das Glauben. Und der Satz steht unmittelbar hinter der Feststellung, dass niemand gezwungen wird.
Der Quran nennt außerdem, wer zum Taghut geht, um dort Recht zu suchen, obwohl ihm geboten wurde, ihn zu verwerfen. Klassisch verstanden ist damit eine Instanz gemeint, die anstelle der Offenbarung entscheidet und einen eigenen Absolutheitsanspruch erhebt.
In der Gegenwart wird der Begriff von einzelnen Gruppen benutzt, um staatliche Ordnungen pauschal für unislamisch zu erklären und daraus Gewalt abzuleiten. Das entspricht nicht der klassischen Verwendung. Die überwiegende Auffassung sunnitischer Gelehrter ist, dass Muslime sich an die Gesetze des Landes halten, in dem sie leben, solange sie nicht zu etwas Verbotenem gezwungen werden. Ein Gericht anzurufen, um sein Recht zu bekommen, fällt nicht unter diesen Begriff.
Nicht zu verwechseln mit
Jeder weltlichen Autorität. Der Quran wendet sich gegen einen Absolutheitsanspruch, nicht gegen Verwaltung, Gerichte oder Gesetze als solche.
Häufige Fragen
Ist der deutsche Staat gemeint? Nein. Diese Gleichsetzung stammt von Randgruppen und wird von den etablierten Gelehrten und Verbänden zurückgewiesen.
Darf man vor ein deutsches Gericht ziehen? Ja. Sein Recht zu suchen, ist ausdrücklich erlaubt und in vielen Fällen geboten.
Was ist der festeste Halt? Der Vers nennt ihn im Bild des Griffs, der nicht reißt: das Bekenntnis zu Allah.
Quellen
- „Kein Zwang in der Religion. Wer den Taghut verwirft und an Allah glaubt": Quran, Sure 2, Vers 256.
- Recht beim Taghut suchen: Quran, Sure 4, Vers 60; die Gesandten und der Ruf, den Taghut zu meiden: Sure 16, Vers 36.
- Zur Vertiefung: Faith, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.