Auliya: die Nahestehenden
Die Allah Nahestehenden. „Heilige" trifft es nicht — es gibt kein Verfahren.
Auliya ist die Mehrzahl von wali und bezeichnet hier die Allah Nahestehenden. Die deutsche Übersetzung „Heilige" führt in die Irre: Es gibt im Islam kein Verfahren, durch das jemand dazu erklärt wird, und keine Instanz, die es täte.
Woher das Wort kommt
Die Wurzel w-l-y trägt die Bedeutung des Nahen und Zugewandten. Dieselbe Vokabel bezeichnet in anderem Zusammenhang den Verbündeten und den Vormund; siehe Wali und Muwalah.
Im Alltag
Der Quran nennt sie und beschreibt sie in einem Zug: Wahrlich, über die Nahestehenden Allahs kommt keine Furcht, und sie werden nicht traurig sein — diejenigen, die glauben und gottesfürchtig sind. Das ist die ganze Bestimmung. Kein Amt, kein Rang, keine Fähigkeit, sondern Glaube und Gottesfurcht.
Überliefert ist dazu der Text, der beschreibt, wie jemand dorthin gelangt: durch das, was auferlegt ist, und darüber hinaus durch freiwillige Werke, bis Allah ihn liebt. Auch dort steht die Reihenfolge — erst die Pflicht, dann das Freiwillige. Mehr dazu unter Mahabba.
Praktisch wichtig ist die Abgrenzung nach unten. Dass jemandem Außergewöhnliches widerfährt, macht ihn nicht zu einem Nahestehenden; siehe Karama und Istidradsch. Und wer Nähe zu Allah für sich beansprucht, Geld dafür nimmt oder Gehorsam verlangt, hat nach klassischem Maßstab gerade kein Zeichen dafür geliefert.
Ob und wie man an Gräbern verehrter Personen um Fürsprache bitten darf, ist eine der Streitfragen zwischen den Richtungen; siehe Tasawwuf und Shafa’a.
Nicht zu verwechseln mit
Heiligen im kirchlichen Sinn. Es gibt keine Prüfung, keine Erhebung und keine Zuständigkeit für bestimmte Anliegen.
Häufige Fragen
Wer ist ein Wali Allah? Der Quran nennt zwei Merkmale: Glaube und Gottesfurcht. Wer im Einzelnen dazugehört, weiß allein Allah.
Was heißt Ewliya im Türkischen? Dasselbe Wort; es bezeichnet dort meist verehrte Gottesfreunde der Vergangenheit.
Darf man sie um Hilfe bitten? Eine Bitte, die nur Allah erfüllen kann, an einen Verstorbenen zu richten, wird überwiegend als Schirk eingeordnet.
Quellen
- „Über die Nahestehenden Allahs kommt keine Furcht": Quran, Sure 10, Verse 62 und 63.
- Die Annäherung durch Pflicht und freiwillige Werke, überliefert von Abu Huraira: Sahih al-Bukhari 6502.
- Zur Vertiefung: Faith, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Wali und Muwalah, Karama und Istidradsch, Taqwa.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.