Spenden im Islam: Zakat, Sadaqah und die weiteren Formen
Welche Formen es gibt, welche Pflicht sind, wie viel man gibt und was steuerlich gilt.
Wer im Islam spenden will, steht vor mehr als einer Möglichkeit. Es gibt Abgaben, die geschuldet werden, und freiwillige Gaben ohne festen Betrag. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Formen nebeneinander, sagt bei jeder, ob sie verpflichtend ist, wie hoch sie ausfällt und wer sie bekommt, und erklärt, was in Deutschland steuerlich gilt.
Auf einen Blick
- Verpflichtend sind zwei Formen: die Zakat, jährlich in der Regel 2,5 Prozent des zakatpflichtigen Vermögens, und die Zakat al-Fitr am Ende des Ramadan.
- Bedingt verpflichtend sind Fidya und Kaffara, also Ersatz- und Sühneleistungen, die nur im jeweiligen Fall anfallen.
- Alles Übrige ist freiwillig und kennt keinen festen Betrag, allen voran die Sadaqah.
- Für freiwilliges Spenden im Islam gibt es keinen Prozentsatz. Der Maßstab ist, was sich regelmäßig geben lässt, ohne dass es aufhört.
- In Deutschland sind Spenden an gemeinnützige Empfänger als Sonderausgaben abziehbar, bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte; bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis.
Die Formen im Vergleich
| Form | Pflicht? | Höhe | Wann | Für wen bestimmt | In Deutschland absetzbar? |
|---|---|---|---|---|---|
| Zakat | ja, ab der Schwelle | in der Regel 2,5 % | jährlich | acht festgelegte Gruppen | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Zakat al-Fitr | ja | Gegenwert eines Grundnahrungsmaßes pro Kopf | vor dem Festgebet | Bedürftige | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Fidya | bedingt | eine Speisung je versäumtem Tag | bei dauerhaftem Hindernis | Bedürftige | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Kaffara | bedingt | je nach Anlass gestaffelt | nach der Verfehlung | Bedürftige | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Qurbani | je nach Rechtsschule | ein Tier oder ein Anteil | Opferfest | Familie, Nachbarn, Bedürftige | ja, wenn über eine Organisation |
| Sadaqah | nein | beliebig | jederzeit | fast jeder | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Sadaqah Dscharija | nein | beliebig | jederzeit | dauerhafte Einrichtungen | ja, bei gemeinnützigem Empfänger |
| Waqf | nein | Vermögen, das erhalten bleibt | einmalig | ein festgelegter Zweck | abhängig von der Rechtsform |
| Aqiqah | nein, Sunna | ein bis zwei Tiere | nach einer Geburt | Familie, Nachbarn, Bedürftige | ja, wenn über eine Organisation |
| Wasiyyah | nein | bis zu einem Drittel des Nachlasses | im Testament | frei bestimmbar | eigene erbschaftsteuerliche Regeln |
Nicht in der Tabelle steht der Qard Hasan, das zinslose Darlehen. Es ist keine Spende, weil es zurückgezahlt wird. Der Quran nennt es trotzdem in einer Reihe mit dem Geben, weil es dieselbe Not lindert, und für manche Lagen ist es das passendere Mittel: Wer eine Rechnung überbrücken muss, braucht kein Almosen, sondern Zeit.
Zakat: 2,5 Prozent wovon genau?
Die Prozentzahl allein hilft nicht weiter. Entscheidend ist, was in die Bemessung eingeht.
Mitgezählt wird in der Regel: Bargeld und Guthaben auf allen Konten, Gold und Silber, Handelsware eines Betriebs, Forderungen, mit deren Rückzahlung zu rechnen ist, und nach überwiegender Auffassung auch Wertpapiere, die zum Handel gehalten werden.
Nicht mitgezählt wird in der Regel: die selbstgenutzte Wohnung, das Auto, Möbel, Kleidung, Werkzeug und Maschinen, mit denen gearbeitet wird. Diese Dinge dienen dem Gebrauch, nicht dem Vermögensaufbau.
Abgezogen werden nach verbreiteter Auffassung fällige Verbindlichkeiten. Wie weit das reicht, wird unterschiedlich beurteilt: Ein Teil der Gelehrten zieht nur kurzfristig fällige Schulden ab, ein Teil auch die im laufenden Jahr fälligen Raten eines langfristigen Kredits.
Zwei Bedingungen kommen hinzu. Das Vermögen muss über der Schwelle liegen, dem Nisab, und es muss ein Mondjahr lang darüber gelegen haben, das ist der Hawl. Beim Nisab hört die Einigkeit auf: Er wird traditionell in Gold oder in Silber bemessen, und beide Maßstäbe ergeben heute sehr unterschiedliche Beträge. Der Silberstandard führt zu einer niedrigeren Schwelle und damit dazu, dass mehr Menschen zakatpflichtig sind. Welcher Maßstab gilt, beurteilen die Gelehrten verschieden; deshalb steht hier keine Zahl.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, am Stichtag liegen 12.000 Euro auf den Konten, dazu Goldschmuck im Gegenwert von 3.000 Euro, und eine Rechnung über 1.000 Euro ist fällig. Dann sieht die Rechnung so aus:
- 12.000 Euro Guthaben
- + 3.000 Euro Gold
- − 1.000 Euro fällige Verbindlichkeit
- = 14.000 Euro zakatpflichtiges Vermögen
- davon 2,5 Prozent = 350 Euro Zakat
Zwei Punkte darin sind nicht allgemeingültig. Ob getragener Goldschmuck mitzählt, beurteilen die Rechtsschulen unterschiedlich: Die hanafitische Schule zählt ihn mit, die übrigen Schulen nehmen den üblichen Schmuck einer Frau überwiegend aus. Und welche Verbindlichkeiten abgezogen werden dürfen, ist die oben genannte Streitfrage. Wer es für den eigenen Fall genau wissen will, klärt beides mit dem Imam der Gemeinde oder einem Gelehrten; die Rechenschritte im Einzelnen stehen unter Zakat berechnen.
Warum bei Zakat al-Fitr, Fidya und Kaffara kein Eurobetrag steht
Diese drei Abgaben sind in den Quellen nicht in Geld bemessen, sondern in Nahrung. Daraus folgt, dass es keinen weltweit gültigen Betrag geben kann.
- Zakat al-Fitr ist überliefert als ein Saʿ eines Grundnahrungsmittels je Person, ein altes Hohlmaß von etwa zwei Kilogramm, je nach Ware etwas mehr oder weniger. Der Eurobetrag hängt also davon ab, welches Nahrungsmittel angesetzt wird und was es am Ort kostet. Hinzu kommt eine Meinungsverschiedenheit: Die hanafitische Schule lässt die Zahlung des Gegenwerts in Geld ausdrücklich zu, die übrigen Schulen bevorzugen die Ausgabe in Nahrung. Deshalb nennen Gemeinden jedes Jahr einen eigenen Richtwert.
- Fidya bemisst sich an der Speisung eines Bedürftigen je versäumtem Fastentag. Was eine Speisung kostet, ist von Land und Jahr abhängig, und die Schulen rechnen die Menge unterschiedlich.
- Kaffara ist gestaffelt und richtet sich nach dem Anlass. Beim gebrochenen Eid nennt der Quran drei gleichwertige Möglichkeiten, unter denen frei gewählt werden darf: die Speisung von zehn Bedürftigen, ihre Bekleidung oder die Freilassung eines Sklaven. Erst wenn keine der drei überhaupt möglich ist, tritt das Fasten von drei Tagen an ihre Stelle.
Wer eine Zahl braucht, findet sie deshalb nicht in einem Artikel, sondern bei der eigenen Gemeinde. Das ist keine Ausflucht, sondern die Bauart dieser Regeln.
Vier Formen an einem Beispiel
Der Unterschied zwischen den Formen lässt sich an einer einzigen Situation zeigen. Eine Familie in einem Dorf hat kein sauberes Wasser.
- Zakat: Die Familie gehört zu den Bedürftigen, also darf sie Zakat empfangen. Ein Betrag geht direkt an sie, damit sie Wasser kaufen kann. Die Pflicht des Gebers ist damit erfüllt.
- Sadaqah: Jemand gibt zusätzlich freiwillig etwas dazu, in beliebiger Höhe, ohne Prüfung einer Empfängergruppe.
- Sadaqah Dscharija: Statt Wasser zu kaufen, wird ein Brunnen gebaut. Er versorgt die Familie und das Dorf, solange er läuft, und der Lohn des Gebers läuft mit.
- Waqf: Zum Brunnen kommt ein Stück Land, dessen Pacht die Wartung bezahlt. Der Brunnen bleibt auch dann in Betrieb, wenn niemand mehr nachspendet.
Von oben nach unten wächst die Reichweite und sinkt die Unmittelbarkeit. Beides wird gebraucht: Wer heute Durst hat, wartet nicht auf eine Stiftung.
Die Regeln, die für jede Form gelten
- Die Absicht. Für die Pflichtabgaben verlangen die Rechtsschulen übereinstimmend eine Niyyah; ohne sie gilt die Zakat nach herrschender Auffassung nicht als entrichtet. Bei der freiwilligen Gabe entscheidet die Absicht nicht über die Gültigkeit, sondern über den Lohn.
- Rechtmäßiges Geld. Überliefert ist, dass Allah nur annimmt, was rechtmäßig erworben wurde.
- Kein Vorwurf hinterher. Der Quran sagt ausdrücklich, man solle die Gaben nicht durch Vorhaltungen und Kränkung zunichtemachen.
- Vom Guten geben. Nicht das Schlechte aussuchen, das man selbst nicht nähme.
- Offen oder verborgen. Beides ist erlaubt. Der Quran nennt das Verborgene besser für den Gebenden, das Offene kann andere anstecken; siehe Riya.
- Die Nächsten zuerst. Überliefert ist, man solle bei denen beginnen, für die man aufkommt. Für die freiwillige Gabe gilt das als Vorrang, nicht als Verbot, anderen zu geben.
An wen darf man geben?
Hier trennen sich Pflicht und Freiwilligkeit deutlich. Die Zakat ist an acht Empfängergruppen gebunden, die der Quran namentlich nennt, darunter die Armen, die Bedürftigen, die Verschuldeten und die Reisenden in Not; Einzelheiten stehen unter Die acht Empfängergruppen.
Nicht empfangsberechtigt für Zakat sind nach der übereinstimmenden Auffassung der vier Rechtsschulen die eigenen Eltern, Kinder und der Ehepartner, weil eine Unterhaltspflicht besteht, sowie die Familie des Propheten. Für Geschwister und weitere Verwandte gilt das nicht; bei ihnen zählt die Gabe sogar doppelt, als Zakat und als Verwandtschaftspflege.
Die Sadaqah ist frei. Sie darf an Nichtmuslime gehen, an Nachbarn, an eine Schule, an Tiere. Der Quran lobt ausdrücklich diejenigen, die Speise geben aus Liebe zu Ihm, an den Bedürftigen, die Waise und den Gefangenen.
Was in Deutschland steuerlich gilt
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand August 2026 und ersetzen keine steuerliche Beratung.
- Abzug als Sonderausgaben. Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar (§ 10b Abs. 1 EStG). Was darüber liegt, wird in die folgenden Jahre vorgetragen.
- Nachweis. Grundsätzlich braucht es eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers. Übersteigt die einzelne Zuwendung 300 Euro nicht und ist der Empfänger eine inländische öffentliche Stelle oder eine steuerbegünstigte Körperschaft, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, also der Kontoauszug (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV).
- Zakat und Steuer. Die Zakat ist eine religiöse Pflicht und als solche keine steuerliche Größe. Fließt sie an eine steuerbegünstigte Körperschaft, wird sie steuerlich wie jede andere Spende behandelt.
- Direkt an eine Person. Religiös zulässig und oft der schnellste Weg, steuerlich aber ohne Wirkung: Eine Privatperson kann keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
- Ausländische Empfänger. Der Abzug setzt grundsätzlich einen Empfänger im Inland oder im EU- beziehungsweise EWR-Raum voraus, der die deutschen Anforderungen erfüllt. Wer international helfen will, gibt deshalb in aller Regel über eine deutsche Organisation.
- Zweckbindung. Wer für einen bestimmten Zweck sammelt, darf das Geld nicht anders verwenden. Das gilt im deutschen Recht wie nach dem Grundsatz des Anvertrauten, siehe Amanah.
Bevor du an eine Organisation gibst, lohnt ein Blick auf Jahresbericht, Prüfsiegel und Verwaltungskosten. Woran man eine seriöse erkennt, steht unter Islamische Hilfsorganisationen.
Was über den Tod hinaus wirkt
Eine Überlieferung wird in diesem Zusammenhang öfter zitiert als jede andere: Wenn der Mensch stirbt, endet sein Werk, außer durch dreierlei: eine fortlaufende Gabe, ein Wissen, von dem andere Nutzen haben, und ein rechtschaffenes Kind, das für ihn bittet.
Der erste Punkt ist die Sadaqah Dscharija. Wer einen Brunnen finanziert, einen Klassenraum ausstattet oder zum Bau einer Moschee beiträgt, hat etwas geschaffen, das weiterwirkt. Die dauerhafteste Form davon ist der Waqf.
Wo man heute gibt
Früher war die Frage einfach: in der Moschee, in die Sammelbüchse, an den Bedürftigen im Viertel. Heute liegt zwischen Geber und Empfänger meist eine Organisation, und damit stellt sich eine Frage, die es vorher nicht gab. Woher weiß ich, was mit dem Geld geschieht?
Genau an dieser Frage setzt commonsplace an, die Spendenplattform für die muslimische Community im deutschsprachigen Raum. Sie ist von Anfang an für das gebaut, was Muslime tatsächlich geben: Zakat, Sadaqah, Sadaqah Dscharija, Qurbani. Nicht als nachträglich angehängte Kategorie, sondern als Grundlage.
Beantwortet wird die Frage über die Bauart. Jedes Vorhaben hat eine eigene Seite, und auf ihr steht nachprüfbar:
- wer dahintersteht: die Moscheegemeinde, der Verein oder die Familie, mit Namen und Kontakt
- wofür das Geld gebraucht wird: aufgeschlüsselt nach Posten, nicht als Gesamtsumme
- wie weit es ist: Stand der Sammlung und der Umsetzung, laufend aktualisiert
- was danach geschah: Rückmeldungen der Projekte an die Unterstützer
Dazu kommt, was für muslimische Spender den Unterschied macht: kein Zins, keine versteckten Abzüge, und die Möglichkeit, gezielt für Zakat, Sadaqah oder eine dauerhafte Sadaqah Dscharija zu geben. Für Moscheegemeinden und Vereine heißt das, dass aus einer Bitte ein nachvollziehbares Vorhaben wird, mit Zahlen, an denen man es messen kann.
Das Ziel dahinter ist größer als eine Plattform: dass die Gemeinschaft im deutschsprachigen Raum ihre Moscheen, ihre Schulen und ihre Brunnen selbst trägt, sichtbar und ohne Umweg über jemanden, der die eigene Lage nicht kennt. Jedes Vorhaben, das hier gelingt, ist ein Schritt dorthin.
Wer nicht einmalig, sondern regelmäßig geben will, findet dort die Freitags-Sadaqah: ein fester Betrag, der an dem Tag abgebucht wird, an dem viele ohnehin geben. Überliefert ist, dass Allah die beständigen Taten am liebsten sind, auch wenn sie gering ausfallen. Genau darauf ist sie gebaut.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent spendet man im Islam? Für die Zakat sind es in der Regel 2,5 Prozent des zakatpflichtigen Vermögens, wenn es ein Mondjahr lang über der Schwelle lag. Für freiwillige Gaben gibt es keinen Prozentsatz.
Ist Spenden im Islam Pflicht? Zakat und Zakat al-Fitr sind Pflicht, wenn die Bedingungen vorliegen. Fidya und Kaffara fallen nur im jeweiligen Fall an. Alles Übrige ist freiwillig.
Zählt mein Auto oder meine Wohnung zur Zakat? Nein, Gebrauchsgegenstände bleiben in der Regel außen vor. Gezählt wird, was dem Vermögensaufbau dient.
Muss ich für Goldschmuck Zakat zahlen? Die hanafitische Schule sagt ja, die übrigen Schulen nehmen den üblichen Schmuck einer Frau überwiegend aus.
Darf man an Nichtmuslime spenden? Freiwillige Sadaqah ja. Für die Zakat gelten die acht genannten Empfängergruppen.
Kann man Zakat in Deutschland von der Steuer absetzen? Wenn sie an eine steuerbegünstigte Körperschaft fließt und ein Nachweis vorliegt, wird sie steuerlich wie jede Spende behandelt.
Wo kann man für Muslime spenden? Über Moscheegemeinden vor Ort, über anerkannte Hilfsorganisationen und über Plattformen, auf denen einzelne Vorhaben offenliegen. Entscheidend ist die Nachprüfbarkeit, nicht die Bekanntheit.
Zählt Zeit auch als Spende? Ja. Überliefert ist, dass jede gute Tat als Sadaqah gilt, bis hin zum Lächeln gegenüber dem Bruder.
Quellen
- Die acht Empfängergruppen der Zakat: Quran, Sure 9, Vers 60.
- Die Gabe nicht durch Vorhaltungen zunichtemachen: Quran, Sure 2, Verse 262 bis 264; vom Guten geben: Sure 2, Vers 267; offen und verborgen: Sure 2, Vers 271; Speise geben an Bedürftige, Waisen und Gefangene: Sure 76, Verse 8 und 9; die Sühne für den gebrochenen Eid: Sure 5, Vers 89.
- „Schützt euch vor dem Feuer, und sei es mit einer halben Dattel", überliefert von Adi ibn Hatim: Sahih al-Bukhari 1417.
- Die Gabe mit dem höchsten Lohn: Sahih al-Bukhari 1419.
- Die beste Gabe ist die, nach der man auskommt, und man beginnt bei den Angehörigen: Sahih al-Bukhari 5355.
- Nur rechtmäßig Erworbenes wird angenommen: Sahih al-Bukhari 1410.
- „Wohltätigkeit vermindert kein Vermögen": Sahih Muslim 2588.
- Jede gute Tat als Sadaqah: Sahih Muslim 1006.
- Die beständigen Taten sind Allah die liebsten, überliefert von Aischa: Sahih al-Bukhari 6464.
- Die drei Dinge, die über den Tod hinaus wirken: Sahih Muslim 1631.
- Zakat al-Fitr als ein Saʿ eines Grundnahrungsmittels, überliefert von Ibn Umar: Sahih al-Bukhari 1503.
- Steuerlicher Abzug: § 10b EStG; vereinfachter Nachweis bis 300 Euro: § 50 EStDV.
- Zur Zakat im Alltag: Zakat, SeekersGuidance.
- Zur Rolle des Gebens in der Gesellschaft: Zakat, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.